Gesetzesänderungen im Bereich der Besteuerung mit Wirkung ab 1. Januar 2026

Gesetzesänderungen im Bereich Steuern mit Wirkung ab 1. Januar 2026

Im Herbst 2025 wurden mehrere bedeutende Gesetzesänderungen im Bereich Steuern und Abgaben verabschiedet, die ab 1. Januar 2026 in Kraft treten werden. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Konsolidierung der Wirtschaft und zur Erhöhung der Transparenz der Finanzströme.

Im Bereich der Körperschaftsteuer gibt es mehrere wesentliche Anpassungen. Das System der Zahlung einer Einkommensentschädigung im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ändert sich dahingehend, dass die Sozialversicherungsgesellschaft die Entschädigung erst nach vierzehn Tagen leistet, während die Verpflichtung bis zu diesem Zeitraum beim Arbeitgeber verbleibt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die vor dem 1. April 2026 eingetreten ist und andauert, richtet sich das Verfahren nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die Änderungen betreffen auch die Anwendung des Abzugs von Investitionsaufwendungen, wenn der Zeitraum, für den ein Investitionsplan erstellt werden kann, von sechs auf neun Jahre verlängert wird und gleichzeitig der letzte Besteuerungszeitraum bis zum Jahr 2030 verschoben wird. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer aus der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs2 ab 02. kein Steueraufwand für Zwecke der Einkommensteuer darstellt.

Wichtig bei der Änderung ist die Hinzufügung der Mindestkörperschaftsteuer in Form einer Steuerlizenz, die auch für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als fünf Millionen Euro gilt. Die Höhe der Mindeststeuer hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab und soll eine Mindeststeuerbeteiligung auch für die wirtschaftlich stärksten Unternehmen gewährleisten. Auch im Bereich Glücksspiel wird eine Sonderregelung eingeführt, bei der der Einkommensteuersatz auf das Niveau von 54 % für Banken und Zweigstellen ausländischer Banken erhöht wird, die Einkünfte aus Gebühren für Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten erhalten, sofern diese Gelder den Spielerkonten zugute kommen.

Im Bereich der Sonderabgabe in regulierten Branchen erweitert sich der Kreis der regulierten Unternehmen, für die diese Abgabe gelten wird, darunter Pensionsverwaltungsgesellschaften und Zusatzrenten. Für diese Unternehmen wird ein besonderer Abgabensatz eingeführt, während bei Tätigkeiten in mehreren regulierten Bereichen der höchste der jeweiligen Sätze zur Anwendung kommt. Die Anpassungen wirken sich auch auf den Bereich der Reisekostenzuschüsse aus, wo das Finanzministerium größere Befugnisse bei der Festlegung der Höhe der Verpflegungszuschüsse bei Auslandsdienstreisen erhält und gleichzeitig der Arbeitsplatzwechsel aufgrund der Besonderheit seines Berufs ausgeweitet wird.

Die Einführung einer Steueramnestie mit Wirkung zum 1. Oktober 2025, die es Steuersubjekten ermöglicht, ab dem 30. September 2025 registrierte Steuerrückstände in der Mitte des Jahres zu begleichen Jahr, verdient ebenfalls besondere Aufmerksamkeit. Sanktionen. 2026. Die Amnestie gilt auch für verspätete und nachträgliche Steuererklärungen für ältere Steuerperioden und zielt darauf ab, die Steuerverhältnisse zu stabilisieren und die freiwillige Steuerdisziplin zu erhöhen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für von den Gemeinden verwaltete lokale Steuern und Gebühren.

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